Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der EU dürfen in Österreich seit Mai 2011 gewerbliche
Tätigkeiten verrichten, als grenzüberschreitende Dienstleistung. Diese Regelung betrifft auch unsere Dienstleistung, die Vermittlung von 24-Stunden Betreuungspersonal für pflegebedürftige Personen, die im eigenen Haushalt versorgt werden wollen.
Unser Betreuungspersonal ist im jeweiligen Heimaltland, hauptsächlich in Polen, der Tschechei oder der Slowakei angestellt und dort auch sozialversichert. Für die Dauer der Dienstleistung wird Ihre Betreuungskraft nach Tirol "entsendet" und kehrt danach wieder in die Heimat zurück.
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